AGB

Diese AGB gilt ausschließlich für die Angebote / Dienstleistungen von Hundetrainer-Xanten, Holger Barg, im folgenden Hundetrainer-Xanten genannt.


§ 1 Vertragsgegenstand 
Vertragsgegenstand sind Unterrichtseinheiten, Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter. Es besteht die Möglichkeit sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte und Abläufe kostenlos beraten zu lassen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg von Erziehungskursen und Seminaren hängt im Wesentlichen von der Erziehungsarbeit des Hundehalters ab. 


§ 2 Teilnahmevoraussetzung 
An den angebotenen Unterrichtseinheiten, Kursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen Impfschutz verfügen, frei von ansteckenden Krankheiten sind und regelmäßig entwurmt werden. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Hundetrainer-Xanten behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen. Läufige Hündinnen können nur nach vorheriger Absprache an Unterrichtseinheiten, Kursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen. Hundetrainer-Xanten behält sich vor läufige Hündinnen auszuschließen. 


§3 Gebühren und Kosten 
Kosten für Kurse, Unterrichtseinheiten und Veranstaltungen können im Vorfeld erfragt werden. Die Teilnahmegebühren sind im Voraus zu entrichten, bei Kursen /Modulen und Seminaren mindestens 10 Tage vor Kursbeginn. Eine Erstattung von anteiligen Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen. Die Gebühr wird Hundetrainer-Xanten anteilig erstatten, wenn die durch sie festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und/oder die vertragliche Leistung ausbleibt. Eine Erstattung zusätzlicher Kosten jeglicher Art (Bsp. Übernachtung, Anfahrt, Verdienstausfall etc.) erfolgt nicht. 


Stunden die durch den Kunden abgesagt werden, müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ansonsten werden die Stunden voll berechnet.Mehrfachkarten: haben eine Gültigkeit von 6 Monaten. Stunden, die in diesem Zeitraum nicht genommen wurden verfallen ersatzlos.


§4 Haftung 
Die Teilnahme am Unterricht und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. 
Der Kunde haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen und deren Hunden verursachten Schäden. Die Teilnahme am Kurs und die Benutzung des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jede/r Teilnehmer/in verpflichtet sich, über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu verfügen. Hundetrainer-Xanten ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, von ihm mitgebrachte Personen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu informieren
Die Haftung für Kinder liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Eine Haftung der Hundeschule besteht unabhängig vom Rechtsgrund lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt. Eine weitergehende Haftung der Hundeschule besteht nicht. 


§5 Mitwirkungspflicht 
Jeder Teilnehmer / -in ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen des verantwortlichen Personals Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden Hundetrainer-Xanten mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruches sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Hundetrainer-Xanten behält sich vor, bei ausbleibender Pünktlichkeit des / der Teilnehmer /-in, eine Teilnahme zu untersagen. Dieses gilt für Veranstaltungen bei denen die theoretische Grundlagenvermittlung elementarer Bestandteil der Veranstaltung ist. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesem Fall nicht. 


§6 Film- und Tonaufnahmen 
Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während eines Seminars, einer Unterrichtseinheit oder einer Veranstaltung erstellt wurden. Hundetrainer-Xanten verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikationen, Fachbüchern, Lehr- und Schulungsmaterialien zu beschränken. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Film/-Foto- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer während eines Seminars, einer Unterrichtseinheit oder einer Veranstaltung sind bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.


§7 Verjährung von Ansprüchen 
Ansprüche gegen Hundetrainer-Xanten verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB. 


§8 Unwirksamkeit und Vorbehalt 
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur Hundetrainer-Xanten vorbehalten.

§9 Gerichtsstand 
Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht / Landgericht geltend zu machen. Gerichtsstand ist Kreis Wesel / Rheinberg 

Stand 02/2020